Deine Ausbildung an der Stage School

Ausbildungskosten (jährlich)

13.100 EUR Gesamtbetrag

(inkl. Verwaltungs- und Prüfungsgebühren)

kann gesplittet werden in:

9.600 EUR Jahresbetrag und

3.500 EUR Stundungsbetrag

(Stand ab Januar 2023)

Der Gesamtbetrag pro Schuljahr beläuft sich auf 13.100 EUR und beinhaltet bereits jegliche Verwaltungs- und Prüfungsgebühren.
Um unsere Schüler:innen und ihre Eltern während der Ausbildungszeit finanziell entlasten zu können, bieten wir die Möglichkeit an, einen Teil der Kosten, auf die Zeit nach Beendigung der Ausbildung zu verschieben. Diesen Betrag in Höhe von 3.500 EUR nennen wir Stundungsbetrag. Die Inanspruchnahme der Stundung wird ohne weitere Kosten gewährt!
Dadurch können wir die jährliche finanzielle Belastung auf 9.600 EUR (Jahresbetrag) reduzieren.
Nach drei Jahren Regel-Ausbildungszeit beläuft sich der gestundete Betrag dann auf 10.500 EUR und kann in 15 gleichen Monatsraten gezahlt werden.

Folgende Zahlungsmodalitäten stehen zur Auswahl:

Monatlich/Jahresbetrag

• mit zwölf Raten von jeweils 800 EUR.
• jeweils zu zahlen am Monatsersten, ab dem 1. August eines jeden Schuljahres.
einmalige Zahlung einer Kaution in Höhe von 3.000 EUR, zu Beginn der Ausbildung (in der Regel: Verrechnung mit dem Stundungsbetrag zum Ende der Ausbildungszeit).
keine weiteren Kosten für die Ratenzahlung!
• Der Stundungsbetrag von 3.500 EUR pro Schuljahr wird erst bei Beendigung der Ausbildung fällig.

Jährlich/Jahresbetrag

9.600 EUR, abzüglich eines gewährten Skontos von 2% bei fristgerechter Zahlung.
• fällig am 1. August eines jeden Schuljahres.
• Der Stundungsbetrag von 3.500 EUR pro Schuljahr wird erst bei Beendigung der Ausbildung fällig (zahlbar in bis zu 15 gleichen Monatsraten)

Jährlich/Gesamtbetrag

13.100 EUR, abzüglich eines gewährten Skontos von 3% bei fristgerechter Zahlung.
• fällig am 1. August eines jeden Schuljahres.

Wohnungs-Tipp

Seit 01.01.2016 bist du als Schüler:in der Stage School Hamburg berechtigt, Studierendenwohnungen anzumieten. Das Angebot in Hamburg dafür ist vielfältig. Direkt neben der Schule liegen z.B. die STUART Appartments, mitten im Herzen von Ottensen. Auch das Studierendenwerk Hamburg ist für dich da. Sobald wir wissen, dass du deine Ausbildung bei uns beginnen wirst, können wir dir zudem bei der Wohnungssuche behilflich sein.

Wertvolle Tipps für deine Ausbildungsfinanzierung

✓ BAföG-Unterstützung

Die Stage School Hamburg ist BAföG-berechtigt. In Abhängigkeit der persönlichen finanziellen Verhältnisse und ggf. derjenigen der Eltern oder anderer unterhaltsverpflichteter Personen, ist eine Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu einer Höhe von derzeit 632 EUR monatlich (ggf. Zuschuss von 122 EUR zur Kranken- und Pflegeversicherung, falls nicht familienversichert) möglich. Hier findest du einen vom BAföG-Amt empfohlenen BAföG-Rechner (ohne Gewähr).

Wichtige Hinweise:
Stipendien bis zur Höhe von 300 EUR/Monat werden nicht auf die Freibeträge angerechnet und sind daher BAföG-unschädlich. Für die Schüler:innen von der Stage School Hamburg gilt § 23 Abs. 5 des BAföG, demnach werden auf Antrag bis zu 370 EUR pro Monat zusätzlich als Freibetrag angerechnet, da die Schulgeldzahlung als „besondere Kosten der Ausbildung“ berücksichtigt wird. Erfahrungsgemäß weisen die BAföG-Ämter nur sehr selten auf diese Regelung hin. Auch wenn bereits ein abgebrochenes Studium BAföG-gefördert wurde, kann die Ausbildung noch gefördert werden. Voraussetzung ist, dass keine Rückmeldung in das 4. Studiensemester erfolgte. Auszubildende aus dem Ausland können gegebenenfalls Ausbildungsförderung erhalten (wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind).

✓ Bildungskredit

Unabhängig von Einkommen und Vermögen ist der Bildungskredit der KfW, für den keine Sicherheiten gestellt werden müssen. Ein Bildungskredit wird für maximal 24 Monate gewährt, der monatliche Auszahlungsbetrag beträgt bis zu 300 EUR. Ein Bildungskredit kann nur für die letzten beiden Jahre der Ausbildung beantragt werden. Durch eine Bundesgarantie werden sehr niedrige Zinsen gewährt (derzeit 0,77 %). Zinsen fallen zwar ab Auszahlung an, werden aber bis zu Beginn der Rückzahlung gestundet, die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung in monatlichen Raten von je 120 EUR.

✓ Schulgeld

Wird das Schulgeld euch selbst bezahlt und bestehen keine Unterhaltsansprüche gegen Eltern oder andere Personen (z.B., weil bereits eine Ausbildung finanziert wurde) sind jährlich 6.000 EUR als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG absetzbar. Diese Abzugsmöglichkeit kann auch dann von Bedeutung sein, wenn eigene Einkünfte erzielt werden aber keine Steuern bezahlt werden müssen, weil durch die Berücksichtigung des Schulgelds die z.B. bei BAföG angerechneten Einkünfte sinken und der Auszahlungsbetrag entsprechend steigt.

✓ Weitere Hinweise

Unter bestimmten Umständen kann Anspruch auf sonstige Leistungen zur sozialen Sicherung bestehen, wie z.B. Wohngeld und Hilfe zum Unterhalt. Auskünfte hierüber gibt es bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde oder Sozialamt, in der Regel bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnsitz.