Kosten und Finanzierung

3-jährige Ausbildung

Kosten pro Schuljahr: 13.100 EUR

  • ❗️ Es ist möglich, einen Teil der Kosten auf die Zeit nach Abschluss der Ausbildung zu verschieben. Dieser Betrag heißt Stundungsbetrag und beläuft sich auf 3.500 EUR pro Jahr. Die Inanspruchnahme ist kostenlos und zinsfrei.

Zahlungsmodalitäten zur Auswahl:

Monatlich:
800 EUR

Jeweils zu zahlen am Monatsersten, ab dem 1. August jedes Schuljahres. Bei der monatlichen Zahlung wird eine einmalige Kaution in Höhe von 3.000 EUR zu Beginn der Ausbildung fällig. Der Stundungsbetrag von 3.500 EUR pro Schuljahr wird erst bei Beendigung der Ausbildung fällig. Er ist zahlbar in bis zu 15 gleichen Monatsraten.

Stundungsbetrag pro Jahr:
3.500 EUR

Jährlich:
9.600 EUR

Die jährliche Gebühr ist fällig am 1. August jedes Schuljahres.
 Der Stundungsbetrag von 3.500 EUR pro Schuljahr wird erst bei Beendigung der Ausbildung fällig.

Stundungsbetrag pro Jahr:
3.500 EUR

Finanzierungsmöglichkeiten:

Wir sind eine private Ausbildungsstätte, die keine staatlichen Förderungen erhält. Die Ausbildungsgebühren verbunden mit den Hamburger Lebenshaltungskosten sind nicht immer leicht zu bewältigen. Wir sind uns dessen bewusst und arbeiten täglich daran, neue Möglichkeiten für unsere Schüler:innen aufzutun, um sie bei der Finanzierung ihrer Ausbildung zu unterstützen.

✓ BAföG-Unterstützung

  • Die Stage School Hamburg ist BAföG-berechtigt. Es handelt sich dabei um BAföG für Schüler:innen – das heißt, du musst es NICHT zurückzahlen. Der aktuelle Maximal-Anspruch liegt bei 632 EUR mit eigenem Haushalt. Der Betrag ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden, der Ehepartner:innen und der Eltern. Mehr Informationen findet ihr bei den zuständigen BAföG-Ämtern (in der Regel bei der Stadt- oder Kreisverwaltung des Wohnsitzes der Eltern) oder auf bafög.de. Eine erste grobe Berechnung ist hier möglich.

  • Elternunabhängiges BAföG: Die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllt: Wer nach dem 18. Lebensjahr bereits fünf Jahre (ohne Berufsausbildung) gearbeitet hat und dabei bestimmte Mindestbeträge verdient hat (20% mehr als die Ausbildungsförderung für Student:innen).
    Oder: Wer mit einer Berufsausbildung und Arbeit auf insgesamt sechs Jahre Erwerbstätigkeit kommt (Verdienst wie oben). Diese Voraussetzung muss vor Beginn der neuen Ausbildung erfüllt sein. Der Vorteil liegt auf der Hand: Keine Kürzung der Ausbildungsförderung durch das Einkommen der Eltern.

Wichtige Hinweise: Stipendien bis zur Höhe von 300 EUR/Monat werden nicht auf die Freibeträge angerechnet und sind daher BAföG-unschädlich. Für die Schüler:innen von der Stage School Hamburg gilt § 23 Abs. 5 des BAföG, demnach werden auf Antrag bis zu 370 EUR pro Monat zusätzlich als Freibetrag angerechnet, da die Schulgeldzahlung als „besondere Kosten der Ausbildung“ berücksichtigt wird. Erfahrungsgemäß weisen die BAföG-Ämter nur sehr selten auf diese Regelung hin. Auch wenn bereits ein abgebrochenes Studium BAföG-gefördert wurde, kann die Ausbildung noch gefördert werden. Voraussetzung ist, dass keine Rückmeldung in das 4. Studiensemester erfolgte. Auszubildende aus dem Ausland können gegebenenfalls Ausbildungsförderung erhalten (wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind).

✓ Bildungskredit

  • Mit dem Bildungskredit wird ein zeitlich befristeter Kredit zur Unterstützung von volljährigen Schüler:innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten. Auch die Förderung einer Zweitausbildung ist möglich. Der Bildungskredit wird einkommensunabhängig für maximal 24 Monate bewilligt und wird dank Bundesgarantie zu einem sehr günstigen Zinssatz in Höhe von 2,80 % angeboten. Er kann zwar nur für die letzten beiden Jahre der Ausbildung beantragt werden, ist dafür aber mit BAföG kombinierbar. Informationen und Antragstellung unter: bildungskredit.de

✓ Der Förderverein Stage School Hamburg e.V.

Der Förderverein macht sich für begabten Nachwuchs und für künftige Schüler:innen stark und möchte ihnen finanziell unter die Arme greifen. Dafür ist der Verein intensiv auf der Suche nach neuen Förder:innen und Sponsor:innen. Die Vergabe der Unterstützung durch den Förderverein ist nicht leistungsorientiert, sondern auf den individuellen Einzelfall ausgerichtet. Je nach Bedarf unterstützen wir mit einem einmaligen Betrag, einem monatlichen Beitrag oder durch die Vermittlung eines Stipendiumgebers. Wir versuchen, so vielen Schüler:innen wie möglich zu helfen.

✓ Weitere Hinweise

  • Schulgeld absetzen: Schüler:innen, die das Schulgeld selbst bezahlen und keine Unterhaltsansprüche gegen Eltern oder andere Personen anmelden, weil z.B. bereits eine Ausbildung finanziert wurde, können jährlich 4.000 EUR als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG von der Steuer absetzen.

  • Sozialleistungen: Unter bestimmten Umständen kann ein Anspruch auf sonstige Leistungen zur sozialen Sicherung bestehen, also etwa auf Wohngeld oder Hilfe zum Unterhalt. Auskünfte hierüber gibt die örtlich zuständige Wohngeldbehörde oder das Sozialamt, in der Regel die Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung am gemeldeten Wohnsitz.

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Wohnungs-Tipp

Als Schüler:in der Stage School Hamburg bist du berechtigt, Studierendenwohnungen anzumieten. Das Angebot in Hamburg ist dafür vielfältig. Direkt neben der Schule liegen die STUART Appartments. Auch das Studierendenwerk Hamburg ist für dich da. Sobald wir wissen, dass du deine Ausbildung bei uns beginnen wirst, sind wir dir zudem bei der Wohnungssuche behilflich.