Willkommen an der Stage School Hamburg

Seit 1985 stehen wir für höchste Ansprüche

Unsere Geschichte

  • Unter dem Namen Stage School of Music, Dance and Drama wurde die kleine wegweisende Schule in einem charmanten Hinterhof von dem Schauspieler Volker Ullmann und seiner Ehefrau, der Tänzerin Manelle Ullmann, gegründet. Die erfolgreichen Musical-Stars und Bühnenkünstler Kim Moke, Gillian Scalici und John Vernon Baer entwickelten das Ausbildungsprogramm in den 80er Jahren weiter. In 2016 eröffnet die Stage School mit dem FIRST STAGE ein eigenes Theater in direkter Nachbarschaft zur Schule. 2022 beginnt eine neue Ära: Dennis Schulze übernimmt die Stage School und wird somit zum jüngsten Chef der Branche.

Weltweite Vernetzung

  • Heute bietet die Stage School Hamburg ein vielfältiges Qualifizierungsspektrum an, das von der 3-jährigen Berufsausbildung bis zu Seminaren, Workshops und Tageskursen reicht. Unser hoher Anspruch hat sich weit über Deutschlands Grenzen verbreitet. Internationale Entertainment-Unternehmen verlassen sich auf unsere Kompetenz, wenn sie ihre Castings- und Auditions mit uns realisieren. Auch mit den USA, China und Korea wurden im Laufe der Jahre intensive Kooperations- und Kompetenztransfers geschlossen, die u.a. auch mehrere Austauschsprogramme für Schüler:innen und Dozent:innen beinhalteten.

Das Ziel

  • Dennis Schulzes Vision ist nicht geringer, als die Stage School zur besten Ausbildungsstätte für Performing Arts in Europa zu machen. Unter seiner Leitung wird das Niveau der Ausbildung in enger Zusammenarbeit mit der Branche konstant den Erfordernissen des Marktes angepasst. Die individuellen Fähigkeiten der Schüler:innen sind eng mit dem Ausbildungskonzept verflochten und der Anspruch zeitgemäßer Bühnenproduktionen wird nie aus den Augen verloren.

Deine Vorteile auf einen Blick:

  • ✓ Garantiert kleine Klassen! Max. 9-11 Personen in Schauspiel und Gesang und 9-14 Personen in Tanz
  • ✓ Große Tanzräume mit über 100 m²
  • ✓ Spezialisierung im letzten Schuljahr möglich
  • ✓ Individuelle Leistungs-Einteilung nach Leveln
  • ✓ Viel Bühnenpraxis während der Ausbildung
  • ✓ Vernetzung mit der Branche
  • ✓ Regelmäßige Masterclasses mit internationalen Profis

4.000m² Ausbildungsfläche

2013 ist die Stage School in ein neues Gebäude in Hamburg-Altona direkt am Altonaer Bahnhof gezogen. Dort warten verteilt über 3 Stockwerke auf einer Fläche von knapp 4.000m² insgesamt 7 Tanzräume, 12 Multifunktions-räume sowie 8 Einzelgesangsräume auf dich.

"Das ist die beste Entscheidung, die ich bis jetzt in meinem Leben gemacht habe."

Vermietung

Wir realisieren Ihre Auditions und Castings, Drehs und Shootings, Präsentationen und Events sowie Seminare und Workshops – In zentraler Lage, 5 Gehminuten entfernt vom Fernbahnhof Hamburg-Altona, stehen u.a. ein Saal mit Bühne und mobiler Tribüne für ca. 200 Personen, 6 helle große Tanzsäle, 12 Multifunktionsräume und 8 Gesangsräume zur Verfügung. Neben der Vermietung von Räumlichkeiten bieten wir gerne unsere Unterstützung bei der Organisation, Konzeption und Umsetzung von Events an.

Wir freuen uns auf Besuch!

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Häufig gestellte Fragen:

1.
Kann ich an der Stage School Hamburg ein (Schul-)Praktikum absolvieren?

Nein, wir haben leider nicht die Kapazitäten ein Praktikum verantwortungsvoll zu begleiten. Daher bieten wir leider keine Praktikumsplätze an.
Wir wünschen dir bei deiner Suche aber viel Erfolg!

2.
Gibt es die Stage School auch in anderen Städten als Hamburg?

Nein, die Stage School gibt es nur in Hamburg. Unsere Workshops bieten wir allerdings auch bundesweit an – und sogar u.a. in Österreich und der Schweiz!

3.
Wie läuft die klassische Aufnahmeprüfung ab?

In der Regel beginnen wir mit einem gemeinsamen Ballett- und Jazztraining.

Erwartet wird folgender Tanz-Dress:
Ballett - Enges Tanztrikot mit schwarzem Top und Strumpfhose, Ballettschläppchen oder schwarze Socken.
Jazz - Jazzpants und enges Top, Jazzschuhe, -sneakers oder barfuss.
Keine Jogginghosen oder Turnschuhe!
Haare ordentlich und selbstverständlich ein gepflegtes Äußeres.

Anschließend folgt das Vorsingen, für das zwei auswendig vorzutragende Songs aus der Musicalliteratur, dem Pop/Rock- oder Klassik-Bereich vorbereitet werden müssen.
Playbacks sind absolut nicht gestattet!
Unbedingt mitzubringen sind die entsprechenden Noten für den:die Pianist:in (diese:r wird gestellt). Noten müssen geklebt, sauber und in der zu singenden Tonart mit korrekter Piano-Notation sein (keine Gitarrennoten, Leadsheets o.ä.).

Als Letztes erfolgt die Schauspiel-Prüfung:
Hierfür muss eine Vorsprechrolle (kein Gedicht!) vorbereitet werden, die auswendig darstellerisch vorzutragen ist. Maximale Dauer eines Monologs: ca. 3-4 Minuten.

4.
Was kostet die Ausbildung an der Stage School Hamburg?

Die Stage School ist eine berufsbildende staatlich anerkannte Ergänzungsschule. Als Privatschule ist unsere Ausbildung kostenpflichtig. Detaillierte Informationen dazu sowie zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten findest du unter dem Menüpunkt Kosten & Finanzierung.

6.
Welchen Schulabschluss benötige ich, um eine Ausbildung an der Stage School zu beginnen?

Idealerweise bringst du als Bewerber:in ein Abitur, Fachabitur oder die Mittlere Reife mit – oder als ausländische/r Schüler/in einen gleichwertigen Abschluss. In Ausnahmefällen genügt auch eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Hamburger Schulpflichtzeit muss erfüllt sein. Bitte wende dich unter Kontakt direkt an unser Team, wenn du Fragen hast.

7.
Wie alt muss bzw. darf ich sein, um eine Ausbildung an der Stage School beginnen zu können?

Du musst die Hamburger Schulpflichtzeit (11 Jahre) erfüllt haben, um deine Ausbildung an der Stage School beginnen zu können. In der Regel seid ihr dann mindestens 17 Jahre alt. Du kannst aber eine Schulpflicht-Befreiung an einer Ergänzungsschule beantragen. Detaillierte Informationen dazu bekommst du unter [email protected].
Die Aufnahmeprüfung sollte frühestens 1 Jahr vor dem Wunsch-Ausbildungsbeginn liegen.
In dieser Branche wird empfohlen, die Ausbildung mit spätestens 25/26 Jahren begonnen zu haben. Ausnahmen gibt es bei entsprechenden Vorkenntissen unter ggfs. angepassten Vertragszusätzen aufgrund des Alters.

8.
Was muss ich tun, um eine Ausbildung an der Stage School anfangen zu können?

Um an der Stage School beginnen zu können, musst du eine Aufnahmeprüfung erfolgreich absolvieren. Dafür bieten wir dir drei verschiedene Möglichkeiten an.
Du kannst:

  • einen unserer regulären 3 bzw. 6-7 Tage Workshops als Aufnahmeprüfung werten lassen. Dazu melde dich gleich zu Beginn des Workshops bei deinem:deiner Dozent:in an!
  • dich jedes Jahr für einen unserer Casting Tour Termine im 1. Halbjahr anmelden, um gleich im August desselben Jahres voll durchzustarten!
  • dich für unsere klassische Aufnahmeprüfung (in der Regel im Dezember) anmelden. Nur mit guten Vorkenntnissen zu empfehlen.

Wir erheben für die Bearbeitung der Aufnahmeprüfung eine Schutzgebühr in Höhe von 95 EUR.
Ausgenommen die Aufnahmeprüfung über die Casting Tour. Hierbei handelt es sich um eine Gebühr, die auch bei Vertragsabschluss nicht erstattet wird, da die Gebühr von 125 EUR die Kosten des Einzelcoachings, während der Prüfung, deckt.

Die Schutzgebühr bei einem Workshop oder der klassischen Aufnahmeprüfung erstatten wir in folgenden Fällen:
-Solltest du einen Vertrag von uns erhalten UND diesen unterschreiben.
-Solltest du eine Absage von uns erhalten.

Wir behalten die Schutzgebühr ein, wenn:

  • Du einen Vertrag erhälst und diesen NICHT unterschreibst, egal aus welchen Gründen.
  • Du eine Einladung zu einer Re-Audition erhälst. Die Schutzgebühr verfällt nicht, sondern zählt gleich für den nächsten Versuch. Danach gelten wieder die o.g. Punkte.

Was ist eine Re-Audition?
Manchmal klappt es nicht gleich beim ersten Anlauf oder dein Wunsch-Ausbildungsbeginn liegt noch zu weit in der Zukunft. Dann laden wir dich zu einer Re-Audition ein, da unsere Workshop Dozent:innen Potential in dir sehen, aber es einfach noch nicht gereicht hat oder es noch zu früh ist. In der Regel möchten wir deine Qualifikation frühestens 1 Jahr vor deinem Ausbildungsbeginn prüfen. Die Einladung kann sich auf einen einzelnen Tag oder einen kompletten Workshop beziehen. Die Teilnahme ist für dich selbstverständlich kostenlos.

9.
Kann ich an der Stage School auch nur eine Gesangs-, Tanz- ODER Schauspielausbildung machen?

Die fächerübergreifende Kompetenz unserer Absolvent:innen ist ein wesentliches Merkmal der Ausbildung an der Stage School. Allerdings werden unsere Schüler:innen in jedem Schuljahr nach Levels in den einzelnen Fächer eingeteilt, so dass auch eine erfolgreiche Ausbildung garantiert werden kann, wenn Schüler:innen in einem der Fächer nicht so stark sind. Ab dem dritten Schuljahr gibt es zudem die Möglichkeit einer Fachspezialisierung. Wenn du unsicher bist, welche Fächer dir liegen, empfehlen wir dir die Teilnahme an einem unserer Workshops, die wir in vielen Städten ausrichten.

10.
Ich beginne (demnächst) meine Ausbildung an der Stage School. Wie finde ich eine Wohnung?

Das Wohnwerk Altona hat der Stage School einige Studierendenwohnungen (2 Zimmer WG / 1 Zimmer Wohnung) zur eigenen Verwaltung zur Verfügung gestellt. Unser Schulbüro kümmert sich um die Vermietung an unsere Schüler:innen. Allerdings sind die Zahlen begrenzt. Angehende Schüler:innen können sich, bei uns vorliegendem, unterschriebenen Vertrag, auf die Warteliste setzen lassen. Unser Schulbüro meldet sich dann direkt bei den neuen Schüler:innen, sobald etwas frei werden sollte. Manchmal werden auch andere Wohngungs-/WG-Angebote an unser Schulbüro herangetragen. Die Warteliste lohnt sich also sicher zusätzlich zur eigenen aktiven Suche!

Außerdem bieten wir unseren Wohnungssuchenden Schüler:innen die Möglichkeit an, uns ein Wohnungsgesuch als Datei zukommen zu lassen, welches wir gerne an unserem Schwarzen Brett aushängen. Unsere rund 200 Schüler:innen haben schließlich auch ein gutes Netzwerk und kennen die Situation aus erster Hand, denn die wenigsten kommen aus Hamburg!

Seit dem 01.01.2016 sind Schüler:innen der Stage School Hamburg berechtigt Studierendenwohnungen anzumieten. Das Angebot in Hamburg dafür ist vielfältig.
Das Studierendenwerk Hamburg hat einige Standorte in Hamburg. Meldet euch gerne mit dem Stichwort „Stage School“ und dem Ausbildungsstart (Bsp.: „August 2023“) im Hinweisfeld zur besseren Identifizierung.

Direkt neben der Schule gelegen sind die STUART Appartments, mitten im Herzen von Ottensen.

Bitte beachtet, dass Wohnungsangebote in der Regel erst 3 Monate vor Einzugsdatum zu finden sind.

Des Weiteren empfehlen wir dir, dich auf den gängigen Portalen umzusehen. Bitte entschuldige, wenn der ein oder andere Link nicht funktionieren sollte, da manche Portale doch kurzlebiger sind als anfangs vermutet.

www.immonet.de
www.immobilienscout24.de
www.immowelt.de
www.gimmo.de
www.studenten-wg.de
www.wg-gesucht.de
www.studierendenwerk-hamburg.de/Wohnboerse
www.campus-hamburg.de/wohnboerse
www.avis-net.de
www.wohn-hh.de
www.jugendherberge.de
www.hamburg-tourism.de/privatzimmer
www.backpacker-network.de
www.wg-zimmer.de
www.wg-welt.de
www.asta.uni-hamburg.de
www.studenten-wg.de
www.wg-fuer-dich.de
www.gwg-hamburg.de
www.studenten-wohnung.de
www.students-lodge.de
www.wggruendung.de
www.suchezimmer.de
www.wohnpool.de
www.immo-suche.net

11.
Was erwartet Sie als Mitglied?

🟠 Backstage-Führung durch das FIRST STAGE Theater
🟠 Regelmäßiger Newsletter aus der Stage School
🟠 Jährliche Einladung zu einer „echten“ Theaterprobe
🟠 Führung durch die Stage School und Fragerunde mit der Schulleitung
🟠 Vorkaufsrecht für die Tickets der Spendengala im FIRST STAGE Theater
🟠 Kontakt zu anderen Mitgliedern und Unterstützer:innen des Fördervereins

12.
Wie lautet die Satzung des Fördervereins?

Satzung des Vereins Förderverein Stage School Hamburg

§ 1 (Name und Sitz)
Der Verein führt den Namen „Förderverein Stage School Hamburg“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“
Der Sitz des Vereins ist Hamburg.

§ 2 (Geschäftsjahr)
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 (Zweck des Vereins)
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Jugendhilfe

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung eigener Projekte wie Theater- und Musicalaufführungen sowie die finanzielle, materielle und künstlerische Förderung
von hilfebedürftigen und/oder hochbegabten SchülerInnen und StudentInnen durch Zuschüsse für Studienbeiträge, die kostenlose oder vergünstigte Unterbringung in Wohnungen, die Betreuung, Schul-, Berufs- oder künstlerische Aus- und Weiterbildung mit Schwerpunkt in Hamburg.

§ 4 (Selbstlose Tätigkeit)
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5 (Mittelverwendung)
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 6 (Verbot von Begünstigungen)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 (Erwerb der Mitgliedschaft)
Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

§ 8 (Beendigung der Mitgliedschaft)
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.

Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände
von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

§ 9 (Beiträge)
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

§ 10 (Organe des Vereins)
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 11 (Mitgliederversammlung)
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer/innen, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen. Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen
sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 12 (Vorstand)
Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in und dem Protokollführer. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden. Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand arbeitet rein ehrenamtlich.

Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

§ 13 (Kassenprüfung)
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine/n Kassenprüfer/in. Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Die Wiederwahl ist zulässig.

§ 14 (Auflösung des Vereins)
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung Kinderjahre, Sierichstraße 48, 22301 Hamburg, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

13.
Wie kann ich den Förderverein kontaktieren?

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Verein. Sie erreichen uns unter den folgenden Kontaktdaten:

Förderverein Stage School Hamburg e.V.
Am Felde 56
22765 Hamburg
Tel.: +49 40 355 407 44
[email protected]
www.stageschool.de/verein

Vollstipendien und Unternehmen
[email protected]

Vereinsmitglieder Kontakt
[email protected]
Tel.: +49 40 355 407 44

Medienanfragen + Marketing-Kooperationen
[email protected]
Tel.: +49 40 355 407 40

14.
Kann ich mit meiner Firma Mitglied des Fördervereins werden?

Egal ob Kanzlei, Konzern, Arztpraxis, Agentur, Handwerksbetrieb oder anderes Unternehmen: Bei einer Firmenmitgliedschaft warten ganz besondere Highlights auf Sie, Ihre Mitarbeiter:innen und Ihre Kund:innen.
Sprechen Sie uns an:

[email protected]
oder Tel: +49 40 355 407 -21

15.
Welche Stipendien vergibt der Förderverein?

Das Stipendium – der besondere Lohn für ein besonderes Talent

Für den:die Stipendiat:in ist das Stipendium eine hohe Auszeichnung, denn nur besonders begabte Schüler:innen kommen in dessen Genuss. Während das Stipendium für den:die Eine:n Belohnung und Ansporn zugleich ist, kann in anderen Fällen nur die finanzielle Unterstützung eines außergewöhnlichen Talents den vorzeitigen Abbruch einer vielversprechenden Karriere verhindern, z.B. weil die Einnahmequelle des:der Schüler:in unverschuldet wegbricht.

🟠 Der Verein vergibt jedes Jahr Stipendien an einen kleinen Kreis von Schüler:innen, die sich durch besondere Leistungen auszeichnen.

🟠 Die potentiellen Stipendiat:innen werden von den jeweiligen Dozent:innen vorgeschlagen und in einer Audition ermittelt, bei der die Stifter:innen selbstverständlich anwesend sein können.

🟠 Der Umfang eines jährlichen Vollstipendiums beträgt aktuell 13.100 Euro, selbstverständlich können aber auch Viertel- und Halbstipendien vergeben werden.

🟠 Jedes Stipendium kann von einem:einer einzelnen Förderer:Förderin oder von einer Stifter:innengemeinschaft getragen werden.

🟠 Wenn Sie also ein besonderes Talent unter den Stage School Schüler:innen auf außergewöhnliche Weise fördern wollen, werden Sie Stifter:in eines Stipendiums.

16.
Die große Weihnachtsshow

Im Sommer schon an Weihnachten denken? Für die Schüler:innen der Stage School Hamburg ganz selbstverständlich. Denn wer eine originelle, verrückte, fantasievolle oder berührende Idee hat, die zudem Regie und Abteilungsleiter überzeugt, steht Ende des Jahres bei einer ganz besonderen Show auf der Bühne. Ob Monday Night, Semesterprojekt oder Abschlussprojekt, jede Aufführung hat ihren ganz eigenen Reiz. Doch die Weihnachtshow hat den natürlichen Anspruch, Magie auf die Bühne zu bringen.

Die Verwandlung vom Grinch zum Fan

2016 öffnete sich der Vorhang zum ersten Mal für das weihnachtliche Format – unter den leicht skeptischen Augen von Schul- und Theaterleiter Thomas Gehle. Doch die Schüler:innen hatten im Nu sowohl ihren obersten Chef als auch das Hamburger Publikum für sich gewonnen. Ausverkaufte Vorstellungen, Standing Ovations, kein Wunder, dass der Wunsch, hier mit von der Partie zu sein, groß ist. Das gilt allerdings auch für den Druck, dem Publikum im dritten Jahr Neues bieten zu können. So lernen die Schüler:innen, dass selbst ein Erfolgsformat kein Selbstgänger ist.

Die hohe Kunst der Überraschung

Eine ´Mindmap` steuert die Ideenentwicklung. Um eine möglichst facettenreiche Show zusammenzustellen, müssen Stimmungen von besinnlich und berührend, über lustig und crazy, bis spannungsgeladen bedient werden. Dabei ist die Kunst der Überraschung aus einer schlichten Weihnachtsballade eine unerwartete Erfahrung zu machen, einer Tanzchoreografie mit fantasievollen Kostümen einen ganz besonderen Weihnachts-Touch zu verleihen oder eine Liebeszene im Lichte der Feiertagsmagie zu inszenieren, nur das eine. Das andere aber ist die innere Einstellung, die einen maßgeblichen Erfolgsfaktor darstellt. Selbstvertrauen, Körperbewusstsein, Konzentration, Disziplin und Kommunikations- und Teamfähigkeit sind Sozialkompetenzen, die auf der Bühne mehr als in vielen anderen Berufen gefragt sind. Eine authentische Darbietung lebt von den individuellen Erlebnissen und Erfahrungen der Künstler, die gelernt haben, diese mit ihrem Körper auszudrücken. So kommt Magie auf die Bühne.

17.
Die Abschlussproduktion

Das Sommer-Musical-Highlight
Das Showbusiness gehört zu den härtesten Branchen, die es gibt. Entsprechend strikt sind die Regeln für das Sommermusical: Nur wer die Abschlussprüfung vor der externen Jury bestanden hat, darf auf die Bühne. Damit ist das Sommermusical das Meisterstück, mit dem die Schüler:innen ihre dreijährige Ausbildung krönen und ihr Talent und Können der Öffentlichkeit präsentieren – und einem ausgewählten Fachpublikum. Schließlich ist die Show ein fester Termin im Kalender namhafter Talentsucher und Caster aus ganz Deutschland.

Professionelle Regie und hochkarätiges Kreativteam

Entsprechend perfekt muss die Darbietung sein. Für das Sommer-Musical engagiert die Stage School Hamburg deshalb jedes Jahr ein professionelles Regie- und Kreativteam mit großer Erfahrung. Allein die fünfwöchige Probenphase mit den ausgewiesenen Bühnenprofis erleichtert den Übergang vom Schüler zum Berufsleben. Dazu kommt eine mehrwöchige Aufführungspraxis. „FAME“, das Sommermusical von 2018, brachte es dank der großen Nachfrage zu einer zweiten Spielzeit – ein toller Nachweis von Talent und Können, der die Vita gleich maßgeblich aufwertet.

Ein wenig wie Zauberei

Und schließlich schult der allabendliche Auftritt den Umgang mit dem Publikum, denn auch der will gelernt sein. Wer auf die Bühne strebt, will das Publikum in seinen Bann ziehen. Eine Zeile aus FAME trifft es genau: „Ich will Sie verzaubern!“ Und Lloyd Riggins, Erster Solist, stellvertretender Ballettdirektor und Ballettmeister in John Neumeiers Hamburg Ballett hat die Künstlerseele einmal so skizziert: „Wir sind so sensibel, wir versuchen ein Flüstern in der Luft zu deuten. Wir wollen das Herz des Publikums gewinnen und Emotionen auslösen. Das ist im Grunde kein wirklich greifbares Ziel, aber zugleich doch sehr real. Es ist ein wenig wie Zauberei. Das macht es so wundervoll und zugleich so schwer. Aber andererseits: Alles was gut ist, ist schwer.“

Die Energie im Publikum für sich nutzen

Ob im Ballett oder im Musical, die Schwierigkeit besteht darin, das Publikum nicht nur mit handwerklicher Arbeit zu beeindrucken, sondern es mit Leidenschaft zu verzaubern. Dazu gehört zu lernen: Jede Vorstellung ist anders. Bei einer ausverkauften Premiere herrscht eine andere Energie, als an einem Abend, der nur mäßig besucht ist.
Auch Künstler:innen sind nur Menschen, mit guten und schlechten Tagen, doch auf der Bühne darf das keine Rolle spielen. Das Publikum verdient Vorstellung für Vorstellung 100 Prozent Einsatz – und mehr: Es muss abgeholt werden. Die Darsteller:innen muss erspüren, wo die Aufmerksamkeit nachlässt und sein Publikum erneut für sich gewinnen. Das ist ganz hohe Bühnen-Kunst und die ist nur durch intensive Praxiserfahrung erlernbar. Die vielfältigen Auftrittsmöglichkeiten an der Stage School Hamburg machen dies möglich. Auf diese Weise fangen die Absolvent:innen nicht bei null an, wenn sie ihr erstes nachschulisches Engagement haben, sondern können auf wertvolle Praxiserfahrung zurückgreifen.

Mit folgenden (erfolgreichen) Abschlussproduktionen haben sich unsere Absolventen seit Eröffnung des First Stage Theater von uns verabschiedet:

42nd Street - das Musical (2016)
Chicago - Das Musical (2017)
Fame - Das Musical (2018)
Carrie - Das Musical (2019)
Footlose - Das Musical (2020, Corona-bedingt verschoben auf 2021)

18.
Das Semesterprojekt

Das Semesterprojekt im zweiten Jahrgang ist fester Bestandteil der dreijährigen Ausbildung, die mit der Bühnenfachreife „Bühnendarsteller für Tanz, Gesang und Schauspiel“ abschließt. Während der Titel vor allem die Tätigkeit AUF der Bühne bezeichnet, werden im Semesterprojekt auch Talente entwickelt, die HINTER der Bühne gefragt sind. Für ihre Inszenierung stellen die Schüler:innen ein Musical komplett in Eigenregie auf die Beine – von der Auswahl des Stückes und der Besetzung der Rollen bis hin zu Regie, Kostüm, Maske und Choreografie. So hat schon so Manche:r eine unerwartete Leidenschaft für Technik und Lichtregie entdeckt oder ein Händchen für die künstlerische Leitung eines Projekts – eine ausgesprochen fordernde und verantwortungsvolle Aufgabe.

Vielfältige Berufschancen in verwandten Bereichen

Wer sich für die Ausbildung zur Bühnendarsteller:in entscheidet, strebt auf die Bühne oder vor die Kamera – natürlich. Doch die Branche bietet vielfältige weitere Berufschancen in verwandten Bereichen, wie Synchron, Moderation, Präsentation oder Werbung. Aber auch Karrieren als Reisemoderator:innen hat die Stage School Hamburg schon hervorgebracht. Andere Absolvent:innen stehen redaktionell vor der Kamera, nehmen Hörspiele auf oder gehen in die Wirtschaft, wo sie als Pressesprecher:in ein Unternehmen präsentieren.

Prägende Erfahrungen

Semesterprojekte wie „Dracula“ 2018 oder „9to5“ 2019 bieten den Schülern:innen die Chance der Verwandlung. Einerseits in einer Bühnenfigur, andererseits bietet das Hineinschnuppern in eine Backstage-Position auch die Erfahrung, wie komplex eine Musicalproduktion ist. Der Erfolg hängt maßgeblich davon ab, dass alle Details, Bühnenmarkierungen und Scheinwerfereinstellungen passgenau auf einander abgestimmt sind – nur so wird die Vorstellung zu einem gelungenen Erlebnis für das Publikum. Und wenn dann, wie bei Dracula, alle Vorstellungen bereits im Vorfeld komplett ausverkauft sind, ist das eine prägende Erfahrung, die sich nur in der Praxis machen lässt.

19.
Die Monday Night

Hier fließt die gesamte Bandbreite des Schul-Colloquiums ein – und das setzt sich aus 16 verschiedenen Fächern zusammen. Jede Monday Night ist ein Potpourri aus berühmten Musical-, Theater- und Musikproduktionen sowie tänzerischen Eigenchoreografien. Schon bald nach Gründung der Schule entstand dieses besondere Format, das den Schüler:innen die Möglichkeit bietet, frühzeitig wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln. Für einen Montag-Abend mietete sich die Stage School in einem Hamburger Theater ein und die Bühne gehörte ganz den angehenden Darsteller:innen. Neben Freund:innen und Verwandten kamen zunächst interessierte Hamburger, schnell aber auch Presse und professionelle Caster. Im Laufe der Zeit gewannen die Monday Nights Kult-Status.

Entscheidende Kriterien: Fachliche Qualität, Kreativität und Unterhaltungswert

Seit im März 2016 das schuleigene First Stage Theater eröffnete, wurde aus einem Montagabend eine zusammenhängende Aufführungswoche. Der sprechende Name, inzwischen zur Marke avanciert, blieb. Wer bei einer Monday Night auf die Bühne will, muss – wie im echten Künstlerleben – eine Audition bestehen, schulintern „Präse“ (Präsentation) genannt. 15 bis 20 Ideen werden jeden Mittwoch vor den gesamten Schüler:innen- und Lehrenden präsentiert. Ob die Präsentation stimmig genug für den öffentlichen Auftritt ist, entscheiden die Abteilungsleiterinnen und achten dabei neben der fachlichen Qualität, vor allem auf Kreativität und Unterhaltungswert.

Viel mehr als nur Bühnenerfahrung

Kein Live-Act ist wie der Vorherige. Auf einer echten Bühne passieren Pannen. Ein Mikro fällt aus, ein Scheinwerfer brennt durch oder – am allerschlimmsten – ein Blackout, der Kopf ist völlig leer. Die Kunst des Improvisierens muss damit Teil der Ausbildung sein und lässt sich nur auf der Bühne üben. Selbst das Proben will gelernt werden. Eine Generalprobe läuft selten glatt durch. Immer wieder heißt es „Stopp. Alles auf Halt!“ Dann wird entweder ein Scheinwerfer gerichtet oder eine Markierung am Boden geändert. Und wenn es dann wieder heißt „Weiter ab…“ muss ad hoc die volle Körperspannung und Energie in den Act fließen. Die Kunst muss auf den Punkt abrufbar sein.

Zweimal im Jahr stehen die Monday-Night-Programme auf dem Spielplan: Im März und Mai. Dabei hat jedes Programm seinen ganz eigenen Charakter, doch das erste Programm ist seit einigen Jahren etwas ganz Besonderes. Denn seit im März 2016 das First Stage Theater mit einer großen Monday-Night-Show eröffnet wurde, macht die ´Jubiläumsgala` den Anfang. Im Mai gehört die Bühne vor allem dem 1. und 2. Jahrgang, denn der Abschluss-Jahrgang steckt mitten in den Prüfungen.